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Pressetext

Warnen ist Pflicht
Bei Pannen mit Westen, Dreiecken und Blinkleuchten absichern
Artikel vom 21.12.2006
Lippstadt, im Dezember 2006. Immer mehr Länder schreiben Warnwesten vor. Finnland, Italien, Kroatien, Österreich, Portugal, Spanien und Tschechien haben entsprechende Bestimmungen erlassen. Frankreich und Schweden denken darüber nach. Auch in Deutschland gibt es eine indirekte Warnwesten-Pflicht. Die Berufsgenossenschaften haben sie für gewerblich genutzte Fahrzeuge eingeführt. Die Westen in leuchtendem Orange sind aber nicht die einzigen Warn-Einrichtungen für das Auto. Die Nummer eins ist das Warndreieck, das in Deutschland und den meisten anderen Ländern an Bord sein muss. Auch Warnblinkleuchten leisten bei Pannen und Unfällen zur Absicherung gute Dienste - vor allem bei Nacht.

Leider gibt es bei den erwähnten Warneinrichtungen große Qualitätsunterschiede und auch Prüfnummern garantieren nur Mindestanforderungen. Geregelt ist vor allem die Rückstrahl-Wirkung. Bei Warnwesten gilt die Europa-Norm EN 471. Warndreiecke müssen das ECE-Prüfzeichen (großes E im Kreis) tragen. Warnblinkleuchten sind mit einem K und einer Wellenlinie markiert. Moderne Warndreiecke, wie etwa von Lichtspezialist Hella, kombinieren außen liegende Reflektoren mit einem inneren Dreieck aus Tagesleuchtfarbe und sind damit deutlich früher zu erkennen. Ergänzend sichern Warnblinkleuchten bei Pannen in der Dunkelheit. Hella hat die Leuchte "3003" als Batterie- und Akku-Version im Programm. Die Lichtsignale sind bis zu drei Kilometer Entfernung sichtbar. Die Leuchte ist standfest bis Windstärke 9. Länder mit Warnwesten-Pflicht fordern übrigens, dass man bereits beim Aufstellen des Warndreiecks in Signalfarbe bekleidet ist. Am strengsten ist hier Österreich. Schon vor dem Aussteigen muss die Warnweste angelegt sein.

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Das Warndreieck von Hella ist nicht nur bei Tag und Nacht deutlich besser zu sehen. Es bleibt sogar bei Windstärke 9 standhaft.
Absicherung bei Pannen mit dem Auto
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